Geringere Helligkeit, somit reduzierte Sichtbarkeit, bedeutet Gefahr. Dunkel gekleidete Fußgänger können bei schlechter Sicht im Abblend- oder Morgenlicht vom Autofahrer erst aus 25 bis 30 Metern Entfernung wahrgenommen werden, während ein Fußgänger mit reflektierender Kleidung oder den Reflektierenden Snaparmbändern schon aus einer Entfernung von 130 bis 160 Metern gesehen werden.
Erarbeitet wird für die Stadt St. Veit an der Glan
ein „Schulweg Plan“.